Vorgelagerte Verfahren

Seit 2010 haben Vertragsstaaten der Welterbekonvention die Möglichkeit, eine vorgelagerte Beratung seitens des Welterbesekretariats und der beratenden Gremien zu beantragen, um zu evaluieren, inwieweit es sinnvoll ist mit dem zeitaufwendigen und kostenintensiven Nominierungsprozess einer bestimmten Kultur- oder Naturerbestätte fortzufahren. Das IHM hat bereits die Durchführung vorgelagerter Verfahren betreut und bietet darauf aufbauend seine Unterstützung im Rahmen dieses spezifischen Prozesses an.