Branitzer Park

Branitzer Park

Cottbus | Deutschland

Projektlaufzeit: 2012 und 2020

Der Branitzer Park wurde bereits 1952 als Einzeldenkmal sowie 2000 als Denkmalbereich Branitzer Parklandschaft in der Denkmalliste des Landes Brandenburg aufgenommen. Darüber hinaus existieren Bestrebungen einer Anerkennung als UNESCO-Welterbe. 2012 wurde das IHM daher beauftragt, einen möglichen außergewöhnlichen universellen Wert des Branitzer Parks im Sinne der UNESCO-Welterbekonvention herauszustellen und in Form eines Antrags auf Aufnahme auf die deutsche UNESCO-Tentativliste zu verschriftlichen. Dieser Antrag wurde 2017 durch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg (MWFK) im Rahmen eines vorgelagerten Verfahrens eingereicht, um die Chancen einer Bewerbung um einen UNESCO-Welterbetitel zu bewerten. Im Kontext dieses Verfahrens legte das IHM die historische Entwicklung der Garten- und Parkanlage dar und ordnete sie in ihrer kulturellen Bedeutung ein. Dabei wurden die gartendenkmalpflegerischen Elemente (z.B. der Englische Landschaftsgarten) zunächst in ihrer Authentizität bewertet als auch deren Erhaltungszustand festgehalten. Historische Sichtachsen wurden benannt und ihre potenzielle Gefährdung identifiziert.

2020 führte das IHM zusätzlich eine Vorstudie zu den Möglichkeiten einer Einbeziehung des Branitzer Parks und des gartentheoretischen Werks Fürst Pücklers in die Welterbeinitiative der Lausitzer Tagebaufolgelandschaft durch. In diesem Kontext wurden vertiefende Analysen bestehender Planungsunterlagen vorgenommen und die Bedeutung der historischen Entwicklungen für umliegende Landschaftsgestaltungen aufgegriffen. Hierbei wurden erneut mögliche Zielkonflikte im Umgang mit der Landschaft aufgegriffen und in ihrer Bedeutung für den Erhalt der Parkanlage diskutiert.

Date

04. Februar 2019

Tags

Machbarkeitsstudie, Vorgelagertes Verfahren